Der Zuckergehalt oder die Dosierung ist eine der obligatorischen Angaben auf auf dem Etikett einer Champagnerflasche und ermöglicht es dem Verbraucher, den von ihm gewählten Wein zu identifizieren.
Das Comité Champagne, zu dessen Aufgaben es gehört, die kontrollierte Ursprungsbezeichnung Champagne zu verteidigen, teilt uns mit, dass der Name Champagne unveränderlich ist. Das Wort Champagne ist eine AOC und bezeichnet ausschließlich einen Schaumwein, der in Frankreich, in der Weinbauregion Champagne, nach gesetzlich streng festgelegten Methoden hergestellt wird.
So ist es ein Pleonasmus, einen Champagner als französisch zu bezeichnen, und die Verwendung des Begriffs Champagner zur Bezeichnung von Schaumweinen ausländischer Herkunft wäre eine missbräuchliche Verwendung des AOC.
Es gibt verschiedene Angaben auf einem Champagner-Etikett:
Die Bezeichnung Champagne (in sehr auffälligen Buchstaben), der Zuckergehalt oder die Dosage (brut, demi-sec, sec...),
Die Marke,
Der Alkoholgehalt (% Vol.),
Das Nennvolumen (in l, cl oder ml),
Name oderFirmenname des Entwicklers,
Der Name der Gemeinde, in der er seinen Hauptsitz hat, und der Name " Frankreich " (+ der Name der Gemeinde, in der der Wein hergestellt wird, falls dieser nicht mit dem Hauptsitz identisch ist),
Eine vom Comité Champagne ausgestellte Berufsregisternummer, der die Initialen vorangestellt sind, die Aufschluss über die Berufskategorie des Herstellers geben (RM für récoltant manipulant, NM für négociant manipulant, CM für coopérative de manipulation, RC für récoltant coopérateur, SR für société de récoltants, ND für négociant distributeur, MA für marque d'acheteur),
Die Kennzeichnung der Charge (diese Angabe kann direkt auf der Flasche angebracht werden),
Die Nennung von Allergenen (z. B. Schwefeldioxid, Sulfite oder Schwefeldioxid ...),
Der Hinweis " Der Konsum alkoholischer Getränke während der Schwangerschaft, selbst in geringen Mengen, kann schwerwiegende Folgen für die Gesundheit des Kindes haben" oder das Logo (dieser Hinweis ist nur auf bestimmten Märkten vorgeschrieben),
Das Logo " Grüner Punkt " für den Hersteller, der gegebenenfalls einen Vertrag über die Verwertung von Verpackungen mit einem zugelassenen Unternehmen abgeschlossen hat,
Das Jahr des Jahrgangs oder diese oder jene Besonderheit der Cuvée (Blanc de Blancs, Rosé, Blanc de Noirs usw.) und Informationen über die Rebsorten, das Datum des Degorgierens, die sensorischen Eigenschaften, Kombinationen von Speisen und Weinen etc.